Fragen & Antworten
… aus Unternehmens-/Auftraggeber-Sicht
Eine Temporärmitarbeiter*in oder Freelancer*in ist ein freier Mitarbeiter auf Zeit, der von einem Arbeitgeber, aber in der Regel meist auch von mehreren Arbeitgebern, Aufträge erhält. Sie/Er ist nicht im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigt. Eine Temporärmitarbeiter*in oder Freelancer*in wird in der Regel für zeitlich eng umrissene Projektphasen (für 1/2 Jahr, für eine bestimmten Roll-Out, für eine Urlaubsvertretung, für eine Katalogproduktion) gebucht und eingesetzt.
- Kündigungsschutz
- bezahlten Urlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
… zu den Temporärmitarbeiter*innen oder Freelancer*innen
In der Regel arbeitet das Unternehmen direkt mit der Temporärmitarbeiter*in oder Freelancer*in zusammen und hat mit ihr/ihm auch den Werkvertrag. WestBüro steht mit Rat und Tat natürlich gerne weiterhin zur Verfügung.
In seltenen Fällen kann es auch einmal zur Beauftragung von WestBüro kommen, wobei dann eine der eigenen Mitarbeiter*innen eingesetzt wird.
In den meisten Fällen wird jedoch der Betreiber dieser Plattform, Sven Weingaertner, der Partner des Unternehmens sein.
… zu den technischen Rahmenbedingungen
Nein, einen vor-Ort-Arbeitsplatz braucht das Unternehmen nicht.
Meist werden Tätigkeiten vereinbart, die mit den Hausmitteln von jedem Büro oder HomeOffice aus erledigt werden.
Für Spezialanwendungen wird der Unternehmer die entsprechende Software (Citrix, PIM, Articulate, Adobe Suite, etc.) zur Verfügung stellen.
Sollte ein enger persönlicher Kontakt gewünscht sein, so kann ein „Jour Fix“ vereinbart werden. Hierfür wird dann ein entsprechener Besprechungsraum oder Arbeitsplatz benötigt.
Als sehr hilfreich hat sich herausgestellt, wenn die Temporärmitarbeiter*in oder Freelancer*in Zugriff auf die Daten-Infrastruktur (Server) des Unternehmens haben. Dies erleichtert die Zusammenarbeit an den gleichen Daten.
Dies kann durch VPN, Citrix oder auch durch einen FTP-Zugang ermöglicht werden.
Für Support-Aufgaben bietet sich eine Telefon-Weiterleitung des Unternehmens an.
Unbedingt ja.
Die Temporärmitarbeiter*innen oder Freelancer*innen müssen genau so an die Anforderungen des Unternehmens herangeführt werden, wie eine festangestellte Mitarbeiter*in. Auch in Bezug auf Effizienz der Temporärmitarbeiter*innen oder Freelancer*innen ist eine enge Führung sinnvoll.
Auch wenn Temporärmitarbeiter*innen oder Freelancer*innen aus diversen früheren Aufträgen Fähigkeiten und Kompetenzen mitbringen, so ist meist die Zusammenarbeit komplizierter als eine einfache Anweisung in Form von „nehm das Brot und verkauf es an den Kunden“.
In der Regel wird der Temporärmitarbeiter*innen oder Freelancer*innen genau erklärt was sie/er wann zu tun hat.
Die Temporärmitarbeiter*innen oder Freelancer*innen kommen zum Unternehmen und bringen viel Erfahrung und Kompetenz mit.
Sie haben jedoch die strategische Motivation, auch in der Zukunft von dem Unternehmen wieder gebucht oder engagiert zu werden. So werden sie versuchen, hinsichtlich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie fachlicher und menschlicher Kompetenz sich als nützliche Temporärmitarbeiter*innen zu präsentieren.
Insofern sind sie meist ein wenig zuverlässiger als feste Mitarbeiter*innen.